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   BGH, 27.02.2003 - 4 StR 59/03   

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https://dejure.org/2003,6612
BGH, 27.02.2003 - 4 StR 59/03 (https://dejure.org/2003,6612)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2003 - 4 StR 59/03 (https://dejure.org/2003,6612)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 4 StR 59/03 (https://dejure.org/2003,6612)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern; Ablehnung eines strafbefreienden Rücktritts des Angeklagten vom Versuch des Totschlags gemäß § 24 Abs. 1 StGB mit rechtlich nicht zutreffender Begründung; Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts; Aufhebung des Strafausspruchs

  • Judicialis

    StGB § 24 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24
    Freiwilligkeit des Rücktritts und Anwendung des Zweifelssatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 614
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 27.02.2003 - 4 StR 59/03
    Für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts ist entscheidend, ob aus der Sicht des Täters ein für ihn zwingendes Hindernis vorlag oder ob er Herr seiner Entschlüsse geblieben ist; sie ist deshalb zu bejahen, wenn der Täter weder durch eine äußere Zwangslage noch durch seelischen Druck unfähig gewesen ist, die Tat zu vollenden (st. Rspr.; BGHSt 35, 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 5, 8).
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88

    Anforderungen an das Freiwilligkeits-Merkmal beim Rücktritt vom Versuch der

    Auszug aus BGH, 27.02.2003 - 4 StR 59/03
    Für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts ist entscheidend, ob aus der Sicht des Täters ein für ihn zwingendes Hindernis vorlag oder ob er Herr seiner Entschlüsse geblieben ist; sie ist deshalb zu bejahen, wenn der Täter weder durch eine äußere Zwangslage noch durch seelischen Druck unfähig gewesen ist, die Tat zu vollenden (st. Rspr.; BGHSt 35, 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 5, 8).
  • BGH, 20.01.1988 - 3 StR 571/87

    Abstandnehmen vom Geschlechtsverkehr auf Grund der Monatsblutung des Tatopfers

    Auszug aus BGH, 27.02.2003 - 4 StR 59/03
    Für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts ist entscheidend, ob aus der Sicht des Täters ein für ihn zwingendes Hindernis vorlag oder ob er Herr seiner Entschlüsse geblieben ist; sie ist deshalb zu bejahen, wenn der Täter weder durch eine äußere Zwangslage noch durch seelischen Druck unfähig gewesen ist, die Tat zu vollenden (st. Rspr.; BGHSt 35, 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 5, 8).
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